Wenn Sie für die Bestattung vorsorgen, entlasten Sie sich und Ihre Familie.

Es gibt viele gute Gründe, für die eigene Bestattung vorzusorgen, den Kostenrahmen und die Ausgestaltung der eigenen Beerdigung frühzeitig zu planen. Der Wunsch nach Selbstbestimmung, die Entlastung für die Familie oder die Garantie, später in Würde beerdigt zu werden. Dahinter steht immer ein großes Bedürfnis: Sicherheit. Denn, was Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge mit uns vertraglich festlegen, das setzen wir genauso für Sie um, kein Dritter kann später andere Entscheidungen treffen. Unser Tipp: Beraten Sie sich mit Ihren Lieben, notieren Sie Ihre Ideen und lassen Sie sich dann ausführlich von uns beraten – ganz gleich, ob Sie hier in Kirchlengern, in Bünde oder auch an einem anderen Ort Ihrer Wahl bestattet werden möchten. Erzählen Sie uns von Ihren Gedanken rund um Ihre eigene Trauerfeier und Beisetzung und wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer Bestattungsvorsorge nahezu alles im Vorfeld regeln können.

Unser Service zur Bestattungsvorsorge im Überblick:

  • Unverbindliche Beratung in unserem Bestattungshaus in Kirchlengern oder bei Ihnen zu Hause
  • Regelung aller Formalitäten
  • Präsentation von Sarg- und Urnenmodellen
  • Genaue Dokumentation Ihrer Entscheidungen
  • Ausführliche Information zu finanziellen Absicherungsmöglichkeiten für Ihre Bestattung
  • Garantierte Umsetzung Ihrer Ideen zu Trauerfeier, Dekoration, Trauerrede u.v.m.

Finanziell vorsorgen für die eigene Bestattung.

Wenn Sie Ihre Bestattungsvorsorge mit einer finanziellen Absicherung kombinieren, stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen von der eigenen Beerdigung bis in Detail umgesetzt werden können. Eine Möglichkeit dafür ist ein Konto, das bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt wird, eine andere ist die Sterbegeldversicherung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung. Beiden Varianten gemeinsam ist, dass das auf diese Weise zweckgebunden angelegte Geld nicht von Dritten angetastet werden kann. Sollten Sie also etwa bei einer Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung Leistungen beantragen, bleibt Ihnen der für die Bestattung angelegte Betrag zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen erhalten.

Sprechen Sie uns einfach an und wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Vorteilen!

Wenn Sie erste Ideen für Ihre Bestattung haben, informieren Sie uns.

Nutzen Sie unser Vorsorgeformular, um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen, welche Details Sie bereits für die eigene Bestattung festlegen können. Machen Sie sich dann einen Ausdruck für Ihre Unterlagen oder senden Sie das Formular direkt an uns, damit wir uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Schritt 1 von 4
Meine Bestattungswünsche
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Wenn Sie Ihren letzten Willen festhalten möchten, geben wir Ihnen eine erste Übersicht.

Wesentliche Dinge sollten Sie regeln, solange Sie gesund ist. Denn nur dann ist gesichert, dass Ihre eigenen Wünsche im Krankheits- oder Sterbefall respektiert werden. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kurzen Einblick, welche Dokumente hierfür notwendig sind und welche Rechtsgrundlagen gelten. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um allgemeine Informationen handelt. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­keiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundes­ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden. Weitere Informationen zur Patienten­verfügung finden Sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundes­ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Eine Vorlage zur Betreuungsvollmacht erhalten Sie in Ihrer Buchhandlung vom RNK-Verlag. Weiter­führende Informationen finden Sie außerdem in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundes­ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.